Aktuelles im März 2024

Rauchmelderpflicht in Sachsen 2024

Rauchwarnmelderpflicht in Sachsen ab 01.01.2024

Ab dem 1. Januar 2024 besteht in Sachsen, als letztem Bundesland, Rauchwarnmelderpflicht für alle Bestandsbauten. Eigentümer, Vermieter und Hausverwaltungen sind dazu verpflichtet.

Als zertifizierte Fachkraft bieten wir Beratung, Produktwahl, Montage und vorgeschriebene Wartungen für Rauchwarnmelder an. Unsere Produkte haben eine 10-Jahres-Batterie, sind bei Bedarf funkvernetzbar und erfüllen alle Normen. Keine störenden Signale außer im Brandfall. Handeln Sie jetzt, um gesetzliche Anforderungen zu erfüllen. Kontaktieren Sie uns für weitere Informationen oder Beratungstermin.

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